Wir versichern das Risiko, dass Geräte durch Kurzschluss, Bedienfehler oder Ungeschicklichkeit beschädigt werden. Die beiden letzteren sind in der Hausratversicherung grundsätzlich nicht versichert, Kurzschluss nur bei Blitzschlag auf dem Grundstück. Dabei gilt: Beschädigte Geräte, die maximal zwei Jahre alt sind, werden zu dem Preis ersetzt, den Sie heute beim Kauf zahlen müssten. Wenn also Ihr Herd, Smartphone oder Spielekonsole vor 2 Jahren preiswerter war als ein vergleichbares Gerät heute, wird der höhere aktuellere Preis erstattet. Bei Geräten, die älter sind als zwei Jahre, wird der Wert anteilig ersetzt.