Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte jeder deutsche Bürger ein Anrecht auf Sterbegeld vom Staat. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zahlung sollte eine würdige Bestattung garantieren und die Angehörigen entlasten. Seit dem Jahr 2004 erhalten nur noch wenig privilegierte Gruppen ein Sterbegeld. Also müssen Sie selbst für den Todesfall vorsorgen. Ausnahmen gibt es nur für: Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Arbeitnehmer mit besonderen Vertragsleistungen, Kriegsopfer und andere Berechtigte gemäß Bundesversorgungsgesetz und Beamte des Bundes und der Länder. Ohne Sterbegeldversicherung kann es im schlimmsten Fall passieren, dass sich Angehörige finanziell übernehmen - oder dass Ihr letzter Weg ganz anders aussieht, als Sie es sich eigentlich wünschen.